HEWI Sanitär

Allgemeine Informationen HEWI Sanitär | 571 Allgemeine Verkaufsbedingungen 11. Vorbehaltlich der §§ 478, 479 BGB sowie vorbehaltlich einer üblichen Verwendung der gelieferten Ware für ein Bau- werk und der Verursachung eines Bauwerkmangels verjähren jegliche Ansprüche des Kunde wegen Lieferung mangelhafter Ware ein (1) Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn gemäß § 438 Abs. 2 BGB. Unberührt bleiben Ansprüche wegen arglistiger, wegen vorsätzlicher und wegen grob fahr- lässiger Vertragsverletzung sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ersatzlieferung oder Nach- besserung führt nicht zu neu anlaufenden Verjährungsfristen. VI. Allgemeine Haftungsbegrenzung 1. Unsere Haftung auf Schadenersatz und für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen – gleich aus welchem Rechts- grund – tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergebli- chen Aufwendungen a) durch schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Ein- haltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), verursacht worden oder b) auf eine grob fahr- lässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen ist. 2. Haften wir gemäß Ziffer VI.1. dieser Allgemeinen Verkaufs- bedingungen für die Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorher- sehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften jedoch auch in diesem Fall nicht auf entgangenen Gewinn. Für Verzugsschäden gilt Ziffer III.6. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. 3. Die vorstehenden in Ziffer VI.1. bis VI.2. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung (a) nach dem Produkthaftungs- gesetz, (b) wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaf- fenheit der Ware, (c) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, (d) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (e) für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzli- chen Pflichtverletzung beruhen. 4. Die Pflicht des Kunden zur Schadensminderung nach § 254 BGB bleibt unberührt. Jegliche Vereinbarung des Kunden mit seinen Abnehmern, die die gesetzliche Haftung des Kunden zu seinem Nachteil verschärft, stellt einen Verstoß gegen diese Schadensminderungspflicht dar und führt – soweit die gesetz- liche Haftung des Kunden zu seinem Nachteil verschärft wurde – zu einem Ausschluss eines Ersatzanspruches gegen uns. 5. Wir sind wegen der Verletzung der dem Kunden gegen- über obliegenden vertraglichen und/oder vorvertraglichen Pflichten ausschließlich nach den Bestimmungen dieser All- gemeinen Verkaufsbedingungen zu Schadensersatzleistun- gen verpflichtet. Jeder Rückgriff auf konkurrierende Anspruchs- grundlagen, z.B. Verschulden bei Vertragsabschluss gemäß § 311 Abs. 3 BGB, positiver Vertragsverletzung gemäß § 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB ist ausgeschlossen. Gleichermaßen ist ausgeschlossen, un- sere Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen persönlich wegen der Verletzung der uns obliegenden vertraglicher Pflichten in Anspruch zu nehmen. 6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen. VII. Garantien Von Kunden gewünschte Garantien und/oder Zusicherungen müssen stets in unserem Vertragsabschlussdokument als solche besonders ausgewiesen sein. Insbesondere begründen schlagwortartige Bezeichnungen, die Bezugnahme auf allge- mein anerkannte Normen, die Verwendung von Waren- oder Gütezeichen oder die Vorlage von Mustern oder Proben für sich allein nicht die Übernahme einer Garantie oder Zusicherung. VIII. Eigentumsvorbehalt 1. Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sie bestehen, einschließlich der erst künftig fällig werdenden Haupt- und Nebenforderun- gen. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. 2. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur unter der Voraussetzung veräußern, dass er sich nicht in Zahlungsverzug befindet und er seine aus dem Weiterverkauf gegenüber dem Abnehmer bestehende Ent- geltforderung in Höhe der bei uns offenen Forderungen im Voraus abtritt. Wir nehmen die Abtretung an. 3. Der Kunde tritt hiermit sicherungshalber die ihm aus der Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zustehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten in voller Höhe und unwiderruflich an uns ab. Die Vorausabtretung wird von uns mit Auslieferung der Ware an den Kunden angenommen. Der Kunde verpflichtet sich, den Übergang seiner Ansprüche und Rechte gegen Dritte auf unser Verlangen schriftlich anzuerkennen oder gegenüber Dritten offen zu legen. Zieht der Kunde eine Forderung ein, die uns aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise zusteht, handelt er insoweit nur als Inkassobeauftragter und ist verpflichtet, den eingezogenen Betrag bis zur Höhe unserer Forderungen an uns abzuführen. 4. Die Be- und Verarbeitung der Ware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass hieraus Verpflichtungen für uns erwachsen. Bei der Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren steht uns das Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Rechnungs- wertes der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zum Rechnungswert der anderen verwendeten oder der neu geschaffenen Waren zu. 5. Für den Fall der Bezahlung auf Scheckbasis bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur unwiderruflichen Kontengutschrift bei uns bestehen. 6. Bei Zugriffen Dritter auf die von uns gelieferten Waren oder aus der Verbindung oder Vermischung mit unseren Waren neu geschaffenen Waren, insbesondere bei Pfändungen, der Ausübung von Unternehmerpfandrechten oder im Fall der Er- öffnung eines Insolvenzverfahrens ist der Kunde verpflichtet, uns dies schriftlich mitzuteilen sowie Dritte unverzüglich auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Gleiches gilt für Forderungspfändungen Dritter in Forderungen des Kunden, soweit sie nach Ziffer VIII. 3 an uns abgetreten sind. 7. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. IX. Retouren 1. Die Rücknahme von mangelfreier verkaufter Ware (Waren- retouren) erfolgt ohne Verzicht auf die nachfolgenden Voraus- setzungen freiwillig und muss gesondert mit uns vereinbart werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Erklären wir uns mit der Rücknahme einverstanden, so gelten die nachfolgen- den Regelungen. 2. Warenretouren müssen generell schriftlich unter Angabe der Artikelnummer und Bestellmenge sowie Lieferschein- und Rechnungsnummer in unserem Auftragscenter angekündigt werden. 3. Es werden nur solche Retouren angenommen, die von uns vorher einen Retourenschein mit Retournummer erhalten haben und die bei Rücksendung mit dem Retourenschein versehen sind. Sämtliche mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten sowie die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware trägt der Kunde. Waren, die uns unfrei oder ohne Retourenschein zugehen, werden nicht angenommen und von uns zu Lasten des Einsenders zurückgeschickt. 4. Die Möglichkeit von Warenretouren beschränkt sich aus- schließlich auf solche Waren, die der Kunde direkt von uns bezogen hat und deren Lieferdatum nicht länger als 1 Jahr zurückliegt. Die Nachweispflicht hierfür trägt der Kunde. 5. Nicht verkaufsfähige Waren (z.B. Waren, die nicht mehr in unserem Katalog geführt werden, auf Maß gefertigte Teile oder Produkte, die zwischenzeitliche technische Verände- rungen erfahren haben) sind generell von der Rückgabe ausgeschlossen. 6. Die Rückgabefrist für von uns genehmigte Retouren beträgt 4 Wochen ab Mitteilung der Genehmigungserklärung. Da- nach eingehende Retouren werden nicht mehr angenommen und gehen zu Lasten und auf Gefahr des Einsenders zurück. 7. Einwandfreie, ordnungsgemäß verpackte, wiederverkaufs- fähige und nach den vorstehenden Bedingungen von uns genehmigte Retouren werden dem Kunden abzüglich 25 % auf den Warennettowert gutgeschrieben. Der Ausgleich der Rücksendung erfolgt per Gutschrift. 8. Bei nicht abgestimmtem Rechnungsabzug müssen wir zu- sätzlich zu den anfallenden Bearbeitungskosten eine Gebühr von EUR 25,00 berechnen. Bei einem Warennettowert von unter EUR 25,00 je Lieferschein oder Rechnungsnummer wird keine Gutschrift erstellt. X. Modellkosten Zahlungen, die der Kunde als Modell- oder Werkzeugkosten an uns leistet, werden als unwiederbringlicher Zuschuss be- trachtet und dem Kunden nicht auf seine Zahlungsverpflich- tungen angerechnet. Die von uns angefertigten Modelle oder Werkzeuge gehen uneingeschränkt in unser Eigentum über. XI. Druckfehler Für Druck- oder Kennzeichnungsfehler in Katalogen oder Preislisten haften wir nicht. Alle Abbildungen und Maßgaben sind unverbindlich. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Gleiches gilt hinsichtlich konstruktiver Änderungen, die im Interesse des technischen Fortschritts vorgenommen werden. XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 1. Der Lieferort folgt aus Ziffer III.2. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden ist 34454 Bad Arolsen. Diese Regelungen gelten auch, wenn erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. 2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichts- stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 34454 Bad Arolsen. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesonde- re zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 3. Auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und uns ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. XIII. Sonstiges 1. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedin- gungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigen- händigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform. 3. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personen- bezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und vertraulich behandelt. Bad Arolsen, Stand: 30.06.2017 www.hewi.de

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